Das “Thesenpapier” “Grundschule Februar 2016” umfasst 10 “Thesen”, welche durch einige Sätze auf insgesamt 3 Seiten ausgeführt werden.
Bedenkliche Inhalte
These 1
Titel: “Frühförderung”
Untertitel: “Die Förderung der Kinder muß so früh wie möglich beginnen, idealerweise in der Familie. Kinder mit Entwicklungsdefiziten sollen obligatorische Fördermaßnahmen erhalten.”
Satz 1: “Die beste Frühförderung findet in intakten Familien statt.”
Satz 7: “Seinen Kindern die erforderlichen Maßnahmen und damit Chancen vorzuenthalten, muß daher zwingend empfindliche finanzielle Strafen nach sich ziehen.”
These 3
Titel: “Vorschule”
Satz 2: “Hier können Kinder spielerisch ihre motorischen, sprachlichen und sozialen Fertigkeiten ausbilden und anwenden und so nachteilige Startbedingungen ausgleichen.”
Satz 3: “Auf diese Weise läßt sich allen eine größere Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft geben und auch die eher noch steigende Heterogenität der Kinder kann so abgemildert werden.”
These 5
Titel: “Garantiertes Lernen”
Satz 4: “Wenn Bildungspolitik in ihrer Praxisferne schon glaubt, Kompetenzmodelle festschreiben zu müssen, so sind wenigstens durch die Rahmenpläne inhaltlich beschriebene Mindeststandards festzuschreiben.”
Satz 5: “Diese inhaltlichen Vorgaben nehmen das Können und Wollen der Schüler in den Blick und werten deren Lernpotential nicht durch unscharf beschriebene Kompetenzen ab.”
These 6
Titel: “Unterrichtsqualität”
Satz 1: “Die Umdefinierung der Rolle des Lehrers zum „Coach“ bzw. Lernbegleiter ist so modern wie unbedacht.”
These 7
Titel: “Schullaufbahnentscheidung”
Untertitel: “Wir wollen das gegliederte Schulsystem mit Gymnasien, die in Klasse 5 oder 7 beginnen, der Übergang an Gymnasien sollte aber stärker von der schulischen Prognose abhängen.”
Satz 3: “Man sollte vor allem schwächeren Schülern die Erfahrung eines Scheiterns an den gymnasialen Anforderungen ersparen, die dann zu Hunderten in sog. „Rückläuferklassen“ an den Sekundarschulen aufgefangen werden müssen.”
Satz 5: “Der Übergang [an Gymnasien] soll nur bei hervorragenden Leistungen in den Hauptfächern möglich sein.”
These 10
Titel: “Aufklärung”
Untertitel: “Sexuelle Aufklärung sollte bereits in der Grundschule beginnen, muß sich aber am Entwicklungsstand der Kinder orientieren und darf ihre natürlichen Schamgrenzen nicht verletzen.”
Satz 3: “Diese Aufklärung sollte den Kindern auch Facetten der Vielfalt menschlicher Sexualität aufzeigen und ihnen Toleranz etwa gegen Homo- oder Transsexualität vermitteln, ohne darüber jedoch das Modell der gewöhnlichen Familie aus den Augen zu verlieren.”
Satz 4: “Eine aggressive Konfrontation der Kinder mit nicht altersgerechten Inhalten, die sie in ihren natürlichen Geschlechterrollen verunsichern und bewußt ihr Schamgefühl verletzen und brechen will, vergeht sich an den Kindern und ist unbedingt zu verhindern.”
Satz 5: “Daher lehnen wir auch eine unkontrollierte Einwirkung einschlägiger Lobbygruppen auf die Kinder im Schulunterricht ab.”